GREVIO Bericht - Perspektivwechsel im Gewaltschutz: Zwischen strukturellen Schutzlücken und der Kraft der Peer-Expertise
Eine empirische Analyse von 232 Zeugnissen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
Diese Analyse von Stefanie Reich und T.o.B.e. Verein dokumentiert, wie strukturelle Wissenslücken und institutionelle Dynamiken dazu führen, dass staatliche Hilfewege oft zusätzliche Belastungen erzeugen, und zeigt auf, wie qualifizierte Peer-Expertise als unverzichtbares Korrektiv fungiert, um existentielle Krisen aufzufangen und echte Sicherheit für Betroffene wiederherzustellen.

Hintergrund
Der vorliegende Bericht "Struktureller Schutzverlust – Institutionelle Zweittraumatisierung im Gewaltschutzsystem“ wurde von der Autorin Stefanie Reich im April 2026 veröffentlicht. Er entstand in Kooperation mit dem Verein T.o.B.e. e. V. – Toxische Beziehungen überwinden e. V. und versteht sich als unabhängiger zivilgesellschaftlicher Monitoring-Bericht zur praktischen Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
Ausgangspunkt der Untersuchung war die Beobachtung, dass viele Betroffene häuslicher und psychischer Gewalt trotz bestehender Schutzmechanismen im Kontakt mit Behörden, Gerichten und Teilen des Hilfesystems von zusätzlichen Belastungen statt von wirksamem Schutz berichten. Die Studie wurde gestartet, um diese wiederkehrenden Erfahrungen systematisch sichtbar zu machen und die Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Schutzauftrag und der tatsächlichen institutionellen Praxis zu analysieren.
Die Datenerhebung basiert auf anonymisierten Erfahrungsberichten von 232 Betroffenen und verfolgt das Ziel, politischen Entscheidungsträgern, Fachinstitutionen und der Öffentlichkeit eine empirisch fundierte Grundlage zur Bewertung des deutschen Gewaltschutzsystems bereitzustellen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf strukturellen Defiziten, institutionellen Dynamiken sowie der Frage, inwieweit die Vorgaben der Istanbul-Konvention in der Praxis umgesetzt werden.
Wichtigste Ergebnisse zusammengefasst
1. Das Kompetenzvakuum
Fehlendes Fachwissen zu psychischer Gewalt und Täterstrategien.
75,0 % der Befragten geben an, dass Polizei, Jugendämter und Familiengerichte über kein ausreichendes Fachwissen zu manipulativen Täterstrategien wie Coercive Control verfügen.
Die Folgen dieser Wissenslücke erscheinen gravierend: Gewaltausübende Personen, die kontrolliert, ruhig und überzeugend auftreten, werden institutionell häufig als glaubwürdig wahrgenommen. Traumabedingte Stressreaktionen von Betroffenen hingegen werden teilweise als „Instabilität“, „Überreaktion“ oder mangelnde Kooperationsfähigkeit fehlinterpretiert.
Die Daten liefern deutliche Hinweise darauf, dass Gewaltkontexte dadurch systematisch fehlbewertet werden können.
2. Die Vertrauenskrise
Gewaltbetroffene verlieren das Vertrauen in staatliche Stellen.
69,4 % der Befragten fühlen sich von Behörden nicht ernst genommen.
53,3 % berichten, dass ihnen von offiziellen Stellen schlichtweg nicht geglaubt wurde.
64,1 % bewerten die erhaltene staatliche Unterstützung als unzureichend, nutzlos oder sogar schädlich.
Die Ergebnisse deuten auf eine tiefgreifende Vertrauenskrise zwischen Gewaltbetroffenen und staatlichen Institutionen hin. Viele Betroffene erleben institutionelle Kontakte nicht als Schutz, sondern als weiteren Ort von Ohnmacht, Delegitimierung und sekundärer Belastung.
3. Der Rückzug aus dem Hilfesystem
Wenn Schutz selbst zum Risiko wird.
46,0 % der befragten Frauen geben an, den Kontakt zu Jugendämtern oder Gerichten mittlerweile bewusst zu vermeiden.
Der Hauptgrund ist die Angst vor negativen institutionellen Konsequenzen – insbesondere vor Täter-Opfer-Umkehr, dem Verlust von Glaubwürdigkeit oder weitreichenden Nachteilen in Sorge- und Umgangsverfahren.
Die Daten legen nahe, dass sich dadurch eine strukturelle Schweigedynamik entwickeln kann: Gewalt wird nicht verschwiegen, weil sie irrelevant wäre, sondern weil ihre Offenlegung im Verfahren als potenzielles Risiko erlebt wird.
4. Die institutionelle „Echokammer“
Wie Fehlbewertungen systemisch fortgeschrieben werden.
58,3 % der Betroffenen berichten, zwischen verschiedenen Institutionen hin- und herverwiesen worden zu sein, ohne wirksame Unterstützung zu erhalten.
Die Erfahrungsberichte weisen auf eine institutionelle „Echokammer“ hin: Fehleinschätzungen – etwa die Umdeutung von einseitiger Gewalt zu bloßer „Hochstrittigkeit“ oder „Elternkonflikten“ – werden zwischen Jugendämtern, Beratungsstellen, Gutachtern und Gerichten unkritisch übernommen und fortgeschrieben.
Für viele Betroffene entsteht dadurch das Erleben eines geschlossenen institutionellen Kreislaufs, in dem Gewaltkontexte nicht unabhängig überprüft, sondern institutionell zu einer juristischen Wahrheit stabilisiert werden.
5. Peer-Support als Gegenmodell
Warum Betroffenenexpertise so wirksam ist.
Während staatliche Regeldienste von vielen Betroffenen als unzureichend erlebt werden, zeigt die Befragung eine außergewöhnlich hohe Wirksamkeit von zivilgesellschaftlichen Peer-Support-Angeboten.
Lediglich 12,0 % der Befragten erleben staatliche Hilfe als wirksam, während 55,8 % private und zivilgesellschaftliche Angebote als deutlich hilfreicher einstufen. Die direkte Begleitung durch ehemals Betroffene (Peer-Support) wird sogar von 95,0 % als hochgradig hilfreich bewertet. Die geteilte Erfahrung ermöglicht eine tiefe emotionale Resonanz und Validierung, die klassische Hilfesysteme in dieser Form oft nicht leisten können.
Dennoch wird dieses enorme Potenzial durch das System blockiert: 16,8 % der engagierten Betroffenen geben an, beim Versuch, eigene Hilfsangebote aufzubauen, durch staatliche oder kommunale Stellen aktiv behindert worden zu sein.

Die Ergebnisse legen nahe, dass qualifizierte Betroffenenexpertise eine zentrale Wissenslücke im Gewaltschutz schließt – insbesondere im Umgang mit psychischer Gewalt, Coercive Control und Litigation Abuse.
Gleichzeitig geben 16,8 % der Initiativen an, dass ihre Arbeit durch staatliche Stellen behindert oder erschwert wurde.
Dies deutet auf ein strukturelles Paradox hin: Gerade jene Unterstützungsformen, die von Betroffenen als besonders wirksam erlebt werden, erhalten bislang nur begrenzte institutionelle Anerkennung.
